Baden-Württemberg plant Spielhallengesetz

Nachdem Schleswig-Holstein ein eigenes Spielhallengesetz verabschiedet hat, plant nun auch Baden-Württemberg ein derartiges Gesetz. Im Fokus sollen auch hier der Spielerschutz und die Bekämpfung von Spielsucht stehen. Bislang sind die Bestimmungen in diesem Bereich für Spielhallenbetreiber zu lasch. Daher sollen die Vorschriften für die Betreiber von Glücksspielautomaten verschärft werden. Konkret dreht sich alles um folgende Punkte:

Ähnlich wie es schon seit Jahren in Spielbanken gang und gäbe ist, soll nun auch in Automatenkomplexen die Ausweispflicht für alle Besucher eingeführt werden. Damit soll effektiv verhindern werden, dass Minderjährige sich Zutritt verschaffen können und an den Automaten ihr Geld verspielen. Darüber hinaus soll es ein zentrales Register mit Spielsüchtigen geben, die sich freiwillig sperren lassen haben, um somit diese direkt gefährdeten Spieler schon beim Eintritt vom Automatenspiel auszuschließen zu können.

Außerdem soll es Beschränkungen für die erlaubte Anzahl von Automaten und Spielhallen pro Einwohner in einer Stadt geben. Doch noch ist nichts garantiert im Süden Deutschlands. Alles hängt von dem neuen Glücksspielstaatsvertrag der 15 Bundesländer ab. Dieser muss Mitte Dezember noch unterzeichnet werden und von den Länderparlamenten bestätigt werden. Auch von Seiten der EU-Kommission dürfte Gegenwind kommen, weil sie schon den ersten Entwurf vom Frühjahr stark kritisiert hatte, da er den freien Markt verhindere, besonders da Online Casinos weiter verboten werden sollen.